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Kulturstaat ist Staatskunst
Wenn sich ein Staat als «Kulturstaat» lobt, ist die Kunst in diesem Staat per definitionem Staatskunst, also eine öffentliche Angelegenheit. Die Redeweise vom «Kulturstaat» unterstellt, daß die Kultur mehr ist als eine neben anderen wahrgenommene öffentliche Aufgabe. Sie will schon sagen, daß sich in der Kultur das «Wesen» des Staates äußert, daß die dort anzutreffenden Werte nicht ein Reservat bewohnen, ...

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